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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

-Franke Reisen- kann sich jede Person anschließen, sofern für die jeweilige Reise keine Altersbeschränkung angegeben ist. Der Reisevertrag zwischen dem Teilnehmer und FR ist dann abgeschlossen, wenn Sie Ihre schriftliche Reisebestätigung unterschrieben -FR- übergeben haben und Sie die vollständige Reisebestätigung von -FR- erhalten haben. Weicht die Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, haben Sie das Recht innerhalb von 10 Tagen nach Reisebestätigung zurückzutreten. Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für den Kunden und den Reiseveranstalter nach Ablauf dieser Frist verbindlich.

2. Zahlungen

Bei Abschluss des Reisevertrags ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises p.P. zu zahlen, die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Buchungen innerhalb von 30 Tagen verpflichten zur sofortigen Zahlung des kompletten Reisepreises.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Katalog) sowie den Reiseunterlagen. Orts- und Hotelprospekte haben lediglich Informationscharakter. FR behält sich vor aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen den Leistungsumfang zu ändern, hierüber wird der Kunde umgehend schriftlich informiert. Im fall einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Reisevertrag zurücktreten. Ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. FR ist verpflichtet, Leistungsänderungen- oder Abweichungen den Kunden unverzüglich mitzuteilen. Soweit in diesem Katalog Programme/Leistungen fremder Veranstalter angeboten werden und ausdrücklich hierauf hingewiesen wird, handeln wir als Vermittler und haften nicht für diese Leistungen. Es sind die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gültig.

FR kann 4 Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen von bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger erhöht haben oder für die betreffende Reise Wechselkursänderungen eingetreten sind. Eine Preiserhöhung von bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.

4. Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt durch FR

Es gibt bei einigen Busreisen eine ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl pro Reise. Wird die angegebene Personenzahl unterschritten können auch Kleinbusse für Busreisen eingesetzt werden. Kann wegen mangelnder Teilnehmer die Reise nicht stattfinden, so ist FR berechtigt, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird dem Kunden in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht - das bezieht sich auch auf unvorhersehbare Ereignisse, die die Reise erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, z.B.: Requirierungen von Schiffen, Flugzeugen, Bussen und Autos durch staatliche Anordnung, Streiks, Naturkatastrophen und Epidemien.

5. Teilnehmerrücktritt, Umbuchung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurückzutreten. Die Reisestornierung wird wirksam an dem Tag, an dem sie beim Veranstalter eingeht. Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, so verliert FR den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10 % des Reisepreises, mindestens aber 20 € p.P. bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises bis 14 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises ab 14 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100% des Reisepreises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt von 15,00€ pro Reisegast erheben. Umbuchungen auf andere Reisen sind nur bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Nach dieser Frist ist die Umbuchung als Stornierung mit anschließender Neubuchung zu betrachten. Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer der Reise durch eine Ersatzposition ersetzen lassen. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reisevermittler. FR kann jedoch dem Wechsel der Person widersprechen, wenn er dafür wichtige Gründe hat (z.B. spezielle Erfordernisse für die Reise, gesetzliche Verbote, etc.). Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die evt. entstehenden Mehrkosten.

6. Haftung

FR haftet für die Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, der Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung des Reiseveranstalters ist gleich aus welchem Rechtsgrund insgesamt auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wird.

7. Haftungsausschluss

FR übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Verlusten, Unglücksfällen, Verkehrsstörungen sowie Verspätungen. Haftungsausschluss weiterhin bei Veranstaltungen die nicht Vertragsbestandteil sind (Baden, Klettern, Skifahren, Segeln, Surfen, Reiten, Wandern etc.). Diese Tätigkeiten erfolgen auf eigene Gefahr. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Reisenden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit des Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.

8. Mitwirkungsrecht

Bei Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sollte der Kunde Grund zur Beanstandung haben, sind diese an Ort und Stelle dem Busfahrer bzw. dem Reiseleiter mitzuteilen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, oder kann eine Leistungsstörung nicht beheben, wendet sich der Kunde an den Leistungsträger (Transportunternehmen, Hotels, etc.). Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen Ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Busfahrer bzw. Reiseleiter haben keinerlei Berechtigung irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

9. Pass- Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen

Jeder Kunde sollte sich vor Reisebeginn ausführliche Informationen im Reisebüro oder bei den dafür zuständigen Behörden einholen. Jeder Kunde ist für die Einhaltung dieser Bestimmung selbst verantwortlich.

10. Versicherung

Gegen das Beförderungsrisiko bei der Fahrt ist der Kunde - sowie er entsprechende Beförderungsleistungen aus unserem Angebot bucht - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert. Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reisegepäck-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Die Unterlagen dazu erhalten Sie von FR auf Anforderung.

11. Ausschluss

FR erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer FR die Möglichkeit, ihn ohne Erstattung des Reisepreises von der Teilnehmer FR die Möglichkeit, ihn ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen hat der reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber FR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

12. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck von Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mansfeld.